§ 1 JUGENDLICHE
Jugendliche sind alle Mitglieder des Vereines ab dem 14. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
§ 2 AUFGABEN
Die Jugendlichen des Turn- und Kraftsportvereines 1906 e.V. Duisdorf erkennen folgende Leitsätze der Deutschen Sportjugend an:
a) Förderung und Pflege der sportlichen Betätigung und körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude;
b) Pflege der kameradschaftlichen Verbundenheit in und mit allen Abteilungen ihres Vereines;
c) Pflege kultureller Werte im Rahmen der sportlichen und überfachlichen Jugendarbeit;
d) Pflege der internationalen Verständigung;
e) Unterstützung der Vereinsarbeit.
§ 3 ORGANE der Vereinsjugend sind:
1. die Jugendversammlung
Dem Vorstand (Organ des Vereines gem. § 11, Ziffer 3 der Vereinssatzung), gehört nur der Jugendwart an.
§ 4 DIE JUGENDVERSAMMLUNG
Die Jugendlichen der einzelnen Abteilung bilden die Jugendversammlung. Diese treten mindestens einmal im Jahr auf Einberufung des Jugendwartes zusammen.
In der Jugendversammlung besitzen nur Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr das Stimmrecht. Die stimmberechtigten Mitglieder der Jugendversammlung wählen mit einfacher Mehrheit den Jugendwart.
§ 6 WAHLEN
Die Jugendorgane werden im Allgemeinen offen gewählt, und zwar für die Dauer von 2 Jahren.
Auf Antrag oder bei mehr als einem Vorschlag muss geheim gewählt werden. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Wiederwahl ist möglich.
§ 7 ÄNDERUNG DER JUGENDORDNUNG
Es gilt sinngemäß § 19 der Vereinssatzung.